Handwerkerbonus: Mehr Förderung für Ihr Bauprojekt!
Sie möchten Renovierungsarbeiten, Sanierungen oder Umbauten in Ihrer Privatwohnung oder Ihrem Haus durchführen? Nutzen Sie den Handwerkerbonus – mit bis zu 1.500 € Zuschuss pro Jahr!
Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus ist eine Fördermaßnahme des Bundes, die Privatpersonen für Handwerksleistungen im eigenen Wohnbereich zugutekommt. Sie erhalten eine Rückerstattung von 20% der Arbeitskosten (ohne Material) – bis zu 1.500 € pro Person und Wohnsitz jährlich.
Die Förderung gilt für viele Arbeiten: Sanierung, Fassadenerneuerung, Dacherneuerung, Fenster- und Türenaustausch, Dämmarbeiten und mehr.
Wichtige Links und Unterlagen:
- Antragstellung: Online über handwerkerbonus.gv.at
- Zeitraum: Für Leistungen im Jahr 2025 – Antragstellung von 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
- Förderfähig: Nur die Arbeitsleistung, keine Material- oder Fahrtkosten!
- Kombinierbar: Mit anderen Förderungen z.B. Sanierungsoffensive 2026
Für wen ist der Handwerkerbonus gedacht?
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
- Eigentümer, Mieter, Wohnungsnutzer
- Gilt für Arbeiten im privaten Wohnbereich (kein Gewerbe)
Geförderte Leistungen:
- Dach- und Fassadenarbeiten
- Austausch von Fenstern und Türen
- Spenglerarbeiten, Dämmmaßnahmen
- Allgemeine Renovierungen, Instandsetzungen
So funktioniert’s – Schritt für Schritt zur Förderung
- Arbeiten beauftragen: Lassen Sie Ihre Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen von Hoppaus & Hasslinger durchführen.
- Rechnung mit getrennten Ausweisen: Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung klar getrennt von den Materialkosten dargestellt sein.
- Online Antrag stellen: Auf handwerkerbonus.gv.at mit Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen.
- Förderung erhalten: 20% der Arbeitskosten (bis max. 1.500 € jährlich) werden rückerstattet.
Vorteile mit Hoppaus & Hasslinger
- Wir beraten Sie zur optimalen Nutzung des Handwerkerbonus
- Korrekte und förderfähige Rechnungsstellung
- Erfahrung mit mehreren geförderten Projekten und Kombination mit weiteren Zuschüssen
- Regionale Expertise – alles aus einer Hand
Nutzen Sie unsere Beratung und maximieren Sie Ihre Förderung!
FAQ zum Handwerkerbonus
Welche Arbeiten sind förderfähig?
Dach, Fassade, Dämmung, Fenster-/Türwechsel, sämtliche Renovierungsarbeiten im privaten Wohnbereich.
Zählt der Handwerkerbonus auch bei Materialkosten?
Nein, nur Arbeitsleistung ist förderfähig. Material und Anfahrtskosten werden nicht bezuschusst.
Kann ich mehrere Rechnungen/Jahr einreichen?
Ja! Bis zum Höchstbetrag von 1.500 € pro Person und Wohnadresse für alle förderfähigen Rechnungen innerhalb eines Jahres.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Sie können den Antrag bis spätestens 6 Monate nach Rechnungstellung (und bis zum 28. Februar 2026 für das Jahr 2025) stellen.
Lässt sich der Bonus mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, beispielsweise mit der Sanierungsoffensive 2026 – sofern die Bedingungen beider Programme erfüllt sind.
Was, wenn ich in einer Eigentümergemeinschaft bin?
Jede berechtigte Person/Wohnpartei kann für ihren Anteil den Handwerkerbonus beantragen.
Unsere Erfahrung, Ihr Förderplus!
Kontaktieren Sie uns für Ihr Projekt und profitieren Sie von maximaler Unterstützung.
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