Hoppaus & Hasslinger – Bauunternehmen

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Kauf und Sanierung eines Eigenheims in der Steiermark
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Große Eigenheimsanierung 2026 in der Steiermark

Große Eigenheimsanierung 2026 in der Steiermark Das Land Steiermark führt 2026 ein Fördermodell für Personen, die ein bestehendes sanierungsbedürftiges Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen und anschließend thermisch sanieren möchten. Die Förderung startet mit 1. März 2026. Gefördert wird der Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime auf Basis von Kaufangeboten oder Kaufverträgen, die ab dem 1. März 2026 datiert sind, sowie die anschließende thermische Sanierung mit Sanierungskonzept. Offizielle Informationsseite: Zur offiziellen Förderungsseite des Landes Steiermark Was wird gefördert? Die Förderung besteht aus der Kombination von:  einem Landesdarlehen für den Ankauf eines bestehenden sanierungsbedürftigen Eigenheims  einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt kann ein Landesdarlehen bis zu 80.000 Euro gewährt werden. Für die anschließende thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist – abhängig von der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen – eine Förderung bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten möglich, grundsätzlich bis maximal 24.000 Euro und bei nachwachsenden Rohstoffen bis maximal 27.000 Euro. Ob eine Förderung im konkreten Fall möglich ist, hängt unter anderem vom Objekt, dem Kaufzeitpunkt, dem Haushaltseinkommen, dem Sanierungskonzept und den jeweils geltenden Richtlinien ab. Wer kann ansuchen? Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben und anschließend thermisch sanieren. Zusätzlich dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Wichtiger Ablauf Der Antrag für das Landesdarlehen und die Registrierung für die thermische Sanierung sind getrennte Schritte. Für die thermische Sanierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss geprüft werden, welche Unterlagen, Formulare und Fristen im konkreten Fall einzuhalten sind. Auf der offiziellen Seite des Landes Steiermark finden sich unter anderem Hinweise zu: Förderungsantrag für das Landesdarlehen Bestätigung der Gemeinde zum rechtmäßigen Bestand eidesstattliche Erklärung über nahestehende Personen Bestätigung über die Aufgabe bisheriger Wohnrechte Registrierungsformular für die thermische Sanierung spätere Fertigstellungsmeldung nach umgesetzter Sanierung Erforderliche Unterlagen Für die Registrierung können – je nach Vorhaben – unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein: Sanierungskonzept Kostenvoranschläge Identitätsnachweis Fotos des Bestandsgebäudes Angaben zur erstmaligen Baubewilligung Energieausweise ab drei Sanierungsmaßnahmen Energieberatung / Sanierungskonzept: Netzwerk Energieberatung Steiermark Wie Hoppaus & Hasslinger unterstützen kann Sie planen den Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheims? Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen mögliche Bauleistungen rund um Fassade, Gebäudehülle, Umbau und Sanierung und erstellt bei Interesse einen Kostenvoranschlag. Die verbindliche Förderprüfung sowie die Beurteilung von Voraussetzungen, Fristen, Einkommensgrenzen und Förderhöhe erfolgen durch die zuständigen Stellen des Landes Steiermark. Kontakt: Sanierungsvorhaben anfragen Allgemeine Anfragen Land Steiermark: 0316 / 877 – 37130316 / 877 – 3769 Hinweis Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine verbindliche Förderauskunft. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Richtlinien des Landes Steiermark. Förderprogramme, Budgets, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern oder vorzeitig enden. FAQ zur Förderung „Große Eigenheimsanierung 2026“ Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein bestehendes Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben und anschließend thermisch sanieren. Zusätzlich gelten bestimmte Einkommensgrenzen im gemeinsamen Haushalt. Welcher Kaufzeitpunkt zählt für die Förderung? Berücksichtigt werden Kaufangebote oder Kaufverträge, die ab dem 1. März 2026 datiert sind. Der genaue Zeitpunkt ist für die Antragstellung maßgeblich. Was umfasst die Förderung genau? Die Förderung kombiniert ein Landesdarlehen für den Ankauf des bestehenden Eigenheims mit einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen sowie Anzahl und Art der Sanierungsmaßnahmen. Sind Landesdarlehen und Sanierungsförderung derselbe Antrag? Nein. Der Antrag für das Landesdarlehen und die Registrierung für die thermische Sanierung sind zwei getrennte Schritte mit jeweils eigenen Unterlagen und Fristen. Brauche ich für die Sanierung ein Sanierungskonzept? Ja. Für die thermische Sanierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss geprüft werden, welche Unterlagen und Fristen im konkreten Fall gelten. Was passiert, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind? Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen den baulichen Umfang eines möglichen Sanierungsvorhabens. Ob die Fördervoraussetzungen für Ankauf und Sanierung erfüllt sind, prüft ausschließlich die zuständige Stelle des Landes Steiermark. Sie planen den Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheims? Wir besprechen gerne den baulichen Umfang Ihres Vorhabens. JETZT KONTAKT AUFNEHMEN Mehr zu unseren Sanierungsleistungen:https://hoppaus-hasslinger.at/renovierung-und-revitalisierung/

Thermische Sanierung eines Einfamilienhauses in der Steiermark
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Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept in der Steiermark 2026​

Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept in der Steiermark 2026 Das Land Steiermark bietet derzeit eine Förderung für thermische Sanierungen bestehender Gebäude an. Voraussetzung ist ein Sanierungskonzept sowie eine Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen. Die Förderung startet mit 1. Juni 2026 und ist – sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind – vorerst bis 31. Dezember 2026 befristet. Die Vergabe erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit der schriftlichen Förderungszusage. Zur offiziellen Förderungsseite „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ Förderungsrichtlinie „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ als PDF öffnen Was kann gefördert werden? Je nach Gebäude und Sanierungskonzept können Maßnahmen an der Gebäudehülle berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise: Fassadendämmung Dämmung des Daches oder der obersten Geschoßdecke Fenster und Außentüren weitere im Sanierungskonzept vorgesehene Maßnahmen Welche Maßnahmen im konkreten Fall förderbar sind, ergibt sich aus den geltenden Richtlinien und dem eingereichten Sanierungskonzept. Wichtig vor Beginn der Arbeiten: Zum Zeitpunkt der Registrierung darf mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren mit Registrierung vor Umsetzung der Maßnahmen und Förderungsantrag nach Umsetzung. Der Ablauf erfolgt grundsätzlich in vier Schritten: Sanierungskonzept, Kostenvoranschläge und erforderliche Unterlagen vorbereiten Vorhaben vor Beginn der Arbeiten registrieren Maßnahmen nach erfolgter Registrierung umsetzen Fertigstellung melden und Förderungsantrag einreichen Für eine Maßnahme stehen nach Registrierungsbestätigung höchstens 9 Monate zur Umsetzung zur Verfügung. Bei 2 bis 4 Maßnahmen beträgt die Frist höchstens 2 Jahre. Unterlagen: Für die Registrierung können – je nach Vorhaben – unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein: Sanierungskonzept Kostenvoranschläge Identitätsnachweis Fotos des Bestandsgebäudes Angaben zur erstmaligen Baubewilligung Energieausweise ab drei Sanierungsmaßnahmen Energieberatung und Sanierungskonzept: Netzwerk Energieberatung Steiermark Wie Hoppaus & Hasslinger unterstützen kann Sie planen eine Fassadendämmung oder weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle? Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen den baulichen Umfang Ihres Vorhabens und erstellt bei Interesse einen Kostenvoranschlag für die vorgesehenen Bauleistungen. Die verbindliche Prüfung der Fördervoraussetzungen, der technischen Kriterien, der Fristen und der Förderhöhe erfolgt durch die zuständigen Stellen des Landes Steiermark. Kontakt Sie möchten Ihr Sanierungsvorhaben besprechen?Jetzt Kontakt aufnehmen Allgemeine Anfragen Land Steiermark: 0316 / 877 – 37130316 / 877 – 3769 Hinweis Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine verbindliche Förderauskunft. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Richtlinien des Landes Steiermark. Förderprogramme, Budgets, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern oder vorzeitig enden. FAQ zur Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ Welche Maßnahmen können gefördert werden? Je nach Sanierungskonzept können Maßnahmen an der Gebäudehülle berücksichtigt werden, zum Beispiel Fassadendämmung, Dämmung von Dach oder oberster Geschoßdecke sowie Fenster und Außentüren. Welche Maßnahmen im Einzelfall förderbar sind, ergibt sich aus dem eingereichten Sanierungskonzept und den geltenden Richtlinien. Muss ich mich vor Beginn der Arbeiten registrieren? Ja. Zum Zeitpunkt der Registrierung darf mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: zuerst Registrierung, danach Umsetzung und Förderungsantrag. Benötige ich ein Sanierungskonzept oder eine Energieberatung? Für die Registrierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich. Ab drei Sanierungsmaßnahmen können zusätzlich Energieausweise erforderlich sein. Bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts kann unter anderem das Netzwerk Energieberatung Steiermark unterstützen. Wie lange habe ich Zeit, die Maßnahmen umzusetzen? Nach der Registrierungsbestätigung stehen für eine Maßnahme höchstens 9 Monate zur Verfügung. Bei zwei bis vier Maßnahmen beträgt die Umsetzungsfrist höchstens 2 Jahre. Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl und Art der umgesetzten Maßnahmen sowie den jeweils geltenden Richtlinien ab. Verbindliche Auskünfte zur Förderhöhe erteilt ausschließlich die zuständige Förderstelle des Landes Steiermark. Was passiert, wenn mein Vorhaben nicht alle Voraussetzungen erfüllt? Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen den baulichen Umfang Ihres Vorhabens. Ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, prüft ausschließlich die zuständige Stelle des Landes Steiermark. Sie planen eine Fassadendämmung oder Sanierung Ihrer Gebäudehülle? Wir besprechen gerne den baulichen Umfang Ihres Vorhabens. JETZT KONTAKT AUFNEHMEN Mehr zu unseren Fassadenleistungen: https://hoppaus-hasslinger.at/fassadenarbeiten/

Symbolbild für Handwerkerbonus und staatliche Förderungen bei Sanierunge
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Handwerkerbonus: Programm beendet – aktueller Stand

Handwerkerbonus: Programm beendet – aktueller Stand. Programm beendet / keine neue Antragstellung möglich Sie planen Renovierungsarbeiten, Sanierungen oder Umbauten in Ihrer Privatwohnung oder Ihrem Haus? Hier finden Sie Informationen zum Handwerkerbonus 2026, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. Was ist der Handwerkerbonus? Der Handwerkerbonus ist eine Fördermaßnahme des Bundes, die Privatpersonen für Handwerksleistungen im eigenen Wohnbereich zugutekommt. Sie erhalten eine Rückerstattung von 20% der Arbeitskosten (ohne Material) – bis zu 2.000 € pro Person und Wohnsitz jährlich.Die Förderung gilt für viele Arbeiten: Sanierung, Fassadenerneuerung, Dacherneuerung, Fenster- und Türenaustausch, Dämmarbeiten und mehr. Wichtige Links und Unterlagen: Antragstellung: Online über handwerkerbonus.gv.at Zeitraum: Für Leistungen im laufenden Kalenderjahr 2026 – Antragstellung gemäß den jeweils gültigen Fristen (siehe handwerkerbonus.gv.at) Förderfähig: Nur die Arbeitsleistung, keine Material- oder Fahrtkosten! Kombinierbar: Mit anderen Förderungen (z. B. Kesseltausch, Landes-/Gemeindeförderungen) – sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind. Für wen ist der Handwerkerbonus gedacht? Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich Eigentümer, Mieter, Wohnungsnutzer Gilt für Arbeiten im privaten Wohnbereich (kein Gewerbe) Geförderte Leistungen: Dach- und Fassadenarbeiten Austausch von Fenstern und Türen Spenglerarbeiten, Dämmmaßnahmen Allgemeine Renovierungen, Instandsetzungen So funktioniert’s – Schritt für Schritt zur Förderung Arbeiten beauftragen: Lassen Sie Ihre Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen von Hoppaus & Hasslinger durchführen. Rechnung mit getrennten Ausweisen: Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung klar getrennt von den Materialkosten dargestellt sein. Online Antrag stellen: Auf handwerkerbonus.gv.at mit Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen. Nach positiver Prüfung durch die zuständige Förderstelle kann ein Zuschuss von 20% der förderfähigen Arbeitskosten bis maximal 2.000 € jährlich gewährt werden. Unterstützung durch Hoppaus & Hasslinger Wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen für die Antragstellung relevant sind. Rechnungen mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten entsprechend den Programmvorgaben Erfahrung mit Projekten, bei denen Förderprogramme und Zuschüsse zu berücksichtigen waren Ansprechpartner für Bau-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Region Wir informieren Sie gerne zu Leistungen, Unterlagen und dem Ablauf der Antragstellung. FAQ zum Handwerkerbonus Welche Arbeiten sind förderfähig?Dach, Fassade, Dämmung, Fenster-/Türwechsel, sämtliche Renovierungsarbeiten im privaten Wohnbereich. Zählt der Handwerkerbonus auch bei Materialkosten?Nein, nur Arbeitsleistung ist förderfähig. Material und Anfahrtskosten werden nicht bezuschusst. Kann ich mehrere Rechnungen/Jahr einreichen?Ja! Bis zum Höchstbetrag von 2.000 € pro Person und Wohnadresse für alle förderfähigen Rechnungen innerhalb eines Jahres. Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?Sie können den Antrag bis spätestens 6 Monate nach Rechnungstellung stellen – die genauen Fristen finden Sie auf handwerkerbonus.gv.at. Lässt sich der Bonus mit anderen Förderungen kombinieren?Ja, beispielsweise mit Förderungen für den Kesseltausch oder Landes-/Gemeindeförderungen – sofern die Bedingungen beider Programme erfüllt sind. Hinweis: Die Bundesförderung „Sanierungsbonus” für thermische Sanierungen wurde mit 2.2.2026 gestoppt. Was, wenn ich in einer Eigentümergemeinschaft bin?Jede berechtigte Person/Wohnpartei kann für ihren Anteil den Handwerkerbonus beantragen. Wir begleiten Ihr Projekt mit Informationen zu Ausführung, Rechnung und den Unterlagen für eine mögliche Antragstellung. Jetzt Kontakt aufnehmen Interesse an weiteren Bauprojekten?Stöbern Sie durch unsere Projekte-Übersicht und lassen Sie sich inspirieren!

Sanierungsbonus 2026 – Förderung für energetische Sanierung von Wohngebäuden
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Sanierungsoffensive 2026: Programm beendet – aktueller Stand

Sanierungsoffensive 2026: Programm beendet – aktueller Stand Programm beendet / keine neue Antragstellung möglich ⚠️ Wichtiger Hinweis (Stand: 02.02.2026) Die Bundesförderung „Sanierungsbonus 2026″ für thermisch‑energetische Sanierungen (Fassade, Dämmung, Fenstertausch, Dachsanierung etc.) wurde von der Bundesregierung mit 2. Februar 2026 gestoppt. Neue Registrierungen und Anträge für diese Förderlinie sind derzeit nicht möglich. Bereits registrierte Projekte bleiben laut Bund weiterhin gültig, sofern alle Fristen und Bedingungen eingehalten werden. Maßgeblich sind ausschließlich die Informationen auf den offiziellen Seiten des Bundes. 👉 Aktuelle Infos direkt vom Bund: sanierungsoffensive.gv.at oesterreich.gv.at (Bereich „Sanierungsoffensive 2026″) Was wird derzeit noch gefördert? Obwohl der Sanierungsbonus für thermische Sanierungen pausiert,… können weiterhin andere Förderprogramme relevant sein, zum Beispiel: Kesseltausch: Förderungen für den Austausch alter fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle, Stromdirektheizung) gegen Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärme, sofern die jeweiligen Programmvoraussetzungen erfüllt sind. Landes- und Gemeindeförderungen: Je nach Bundesland und Gemeinde gibt es zusätzliche Programme für Energieeffizienz, erneuerbare Wärme oder Gebäudesanierung. Welche Förderung für Ihr Projekt tatsächlich verfügbar ist, hängt von Objekt, Standort und geplanter Maßnahme ab. Wie unterstützt Sie Hoppaus & Hasslinger? Eine thermische Sanierung kann – je nach Ausgangszustand und Umfang – den Energiebedarf verringern und den Wohnkomfort verbessern. Die tatsächliche Wirkung hängt vom jeweiligen Gebäude ab; eine Energieberatung liefert dazu belastbare Zahlen. Wir bieten Ihnen: Analyse des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes Beratung zu sinnvollen Sanierungsschritten (baulich & energetisch) Unterstützung bei der Suche nach aktuellen Förderprogrammen (Bund, Land, Gemeinde) Auf Wunsch Zusammenarbeit mit Energieberater:innen und Planer:innen 👉 Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihr Vorhaben und mögliche nächste Schritte besprechen möchten: KONTAKT Ablauf – Schritt für Schritt zur Prüfung von Fördermöglichkeiten Kontaktieren Sie uns (Hoppaus & Hasslinger) für Erstberatung & Projektplanung Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu Energieberater:innen und Planer:innen her. Wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen für eine Antragstellung erforderlich sein können. Durchführung der vereinbarten Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem jeweiligen Leistungsumfang. Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Unterlagen und zum Ablauf der Antragstellung. Unterstützung durch Hoppaus & Hasslinger Erfahrung mit Sanierungsprojekten, bei denen Förderprogramme zu berücksichtigen waren. Persönliche Betreuung – von der Beratung bis zur Dokumentation Netzwerk mit zertifizierten Energieberatern und regionalen Partnern Referenzprojekte aus den Bereichen Sanierung und Modernisierung. Wir informieren Sie über aktuelle Fördermöglichkeiten.Wir informieren Sie unverbindlich über öffentlich verfügbare Förderstellen und die nächsten Schritte zur Prüfung Ihres Vorhabens. Rechtlicher Hinweis Alle Informationen auf dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien und Informationen der zuständigen Förderstellen (insbesondere sanierungsoffensive.gv.at und oesterreich.gv.at). Fragen zu Sanierung und Fördermöglichkeiten? Jetzt Kontakt aufnehmen Interesse an weiteren Bauprojekten?Informieren Sie sich in unserer Projekte-Übersicht über ausgewählte Bauvorhaben.

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