Hoppaus & Hasslinger – Bauunternehmen

Architekturmodell eines Mehrfamilienhauses mit Baugerüst, Photovoltaikanlage und Wärmepumpe auf Bauplänen zur Sanierungsoffensive 2027.
Bundesförderung für thermische Sanierungen

Sanierungsoffensive 2027: Jetzt Ihr Sanierungsprojekt vorbereiten

Ab 4. Jänner 2027 können wieder Förderungsanträge für thermische Sanierungen gestellt werden. Gefördert werden unter anderem die Dämmung der Außenwände, die Dämmung von Dach und Geschoßdecken, der Fenstertausch sowie umfassende Sanierungen.

Hoppaus & Hasslinger begleitet Ihr Sanierungsvorhaben in der Steiermark – von der baulichen Einschätzung über die Abstimmung der Maßnahmen bis zur fachgerechten Ausführung.

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Seit 1988 in der Steiermark verwurzelt · Persönliche Ansprechpartner · Erfahrung mit Sanierung und Umbau

Wichtig: Förderungsantrag vor Baubeginn, Lieferung und Leistung stellen.

04.01.2027
Start der Antragstellung

Bis zu 20.000 Euro
für umfassende Sanierungen

Bis zu 4.000 Euro
für eine Einzelbauteilsanierung

Maximal 30%
der förderungsfähigen Investitionskosten

Anträge sind bis längstens 31. Dezember 2027 möglich – allerdings nur, solange Budgetmittel vorhanden sind. Maßgeblich sind immer die aktuellen Förderungsbedingungen der zuständigen Förderstelle.

Vor dem Projektstart beachten

Zuerst beantragen. Danach umsetzen.

Der Förderungsantrag muss vor der Umsetzung, vor Baubeginn sowie vor Lieferungen und Leistungen gestellt werden. Förderungsfähig sind ausschließlich Lieferungen und Leistungen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Beginnen Sie daher nicht vorschnell mit den Arbeiten. Klären Sie zuerst Maßnahmen, Kosten, technische Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen. So vermeiden Sie, dass Ihr Vorhaben allein wegen der falschen Reihenfolge nicht berücksichtigt werden kann.

Projekt rechtzeitig besprechen →

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Die Sanierungsoffensive 2027 unterstützt einzelne Maßnahmen ebenso wie größere thermisch-energetische Sanierungen. Welche Variante zu Ihrem Gebäude passt, hängt vom Bestand, dem geplanten Umfang und den technischen Zielwerten ab.

Außenwand und Fassade dämmen:
Gefördert werden kann die Dämmung der Außenwände. Bei einer Einzelbauteilsanierung müssen zumindest 50% der bestehenden Außenwände gedämmt werden; vorgeschrieben sind grundsätzlich mindestens 14 cm Dämmstärke oder ein maximaler U-Wert von 0,21 W/m²K.

Dach oder oberste Geschoßdecke dämmen:
Förderungsfähig kann die Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke oder Dachfläche sein. Für die Einzelbauteilsanierung gelten grundsätzlich mindestens 24 cm Dämmstärke oder ein maximaler U-Wert von 0,15 W/m²K.

Unterste Geschoßdecke dämmen
Auch die Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke kann als Einzelmaßnahme gefördert werden. Vorgesehen sind grundsätzlich mindestens 10 cm Dämmstärke oder ein maximaler U-Wert von 0,30 W/m²K.

Fenster und Außentüren erneuern
Beim Fenstertausch müssen grundsätzlich zumindest 75% der bestehenden Fenster oder Fensterflächen erneuert werden. Der maximale U-Wert des Gesamtfensters beträgt 1,1 W/m²K. Für gleichzeitig eingebaute außenliegende Verschattung kann ein zusätzlicher Bonus möglich sein.

Teilsanierung 40%
Werden mehrere Maßnahmen kombiniert und der Heizwärmebedarf des Gebäudes um mindestens 40% reduziert, kann das Projekt als Teilsanierung eingereicht werden.

Umfassende thermische Sanierung
Bei einer umfassenden Sanierung wird das Gebäude als Ganzes betrachtet. Abhängig vom erreichten energetischen Standard ist eine Förderung nach „gutem Standard“ oder klimaaktiv Standard möglich.

Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Bei einer Einzelbauteilsanierung ist nur eine Maßnahme förderungsfähig.

Hinweis für Mehrfamilienhäuser: Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Reihenhausanlagen, bei denen die gesamte Anlage saniert wird, gelten eigene Förderungsbedingungen. Bitte sprechen Sie uns dazu direkt an.

Wie hoch ist der Sanierungsbonus 2027?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben. Die tatsächliche Förderhöhe beträgt höchstens 30% der anerkannten Investitionskosten und ist zusätzlich durch den jeweiligen Maximalbetrag begrenzt.

SanierungsvarianteMaximale Förderung
Einzelbauteilsanierung4.000 Euro
Bonus für außenliegende Verschattung beim Fenstertauschzusätzlich 1.000 Euro
Teilsanierung mit mindestens 40% HWB-Reduktion10.000 Euro
Umfassende Sanierung – guter Standard15.000 Euro
Umfassende Sanierung – klimaaktiv Standard20.000 Euro

Zu den förderungsfähigen Kosten können Material, Montage und Planung zählen. Maßnahmen ohne Montagerechnung eines Fachunternehmens können nicht gefördert werden. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von dieser bezahlt werden. Die konkrete Förderhöhe wird von der Förderstelle anhand der eingereichten Angaben und Unterlagen beurteilt.

Beispiel: Betragen die anerkannten Kosten einer Einzelbauteilsanierung 10.000 Euro, liegt die 30-%-Grenze bei 3.000 Euro. Obwohl der pauschale Höchstbetrag 4.000 Euro beträgt, wären in diesem Beispiel daher maximal 3.000 Euro möglich. Die endgültige Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die Förderstelle.

Für wen ist die Förderung vorgesehen?

Mit dieser kurzen Checkliste können Sie einschätzen, ob die Förderung grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passen könnte.

✓ Sie sind Privatperson und tragen die Kosten der Sanierung.
✓ Sie sind Eigentümer:in, Miteigentümer:in, Bauberechtigte:r oder Mieter:in.
✓ Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder einzelnes Reihenhaus in Österreich.
✓ Das Gebäude ist zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 15 Jahre alt.
✓ Mehr als 50% der beheizten Bruttogrundfläche werden privat als Wohnraum genutzt.
✓ Die geplanten Arbeiten haben noch nicht begonnen; Lieferungen und Leistungen erfolgen erst ab Antragstellung.
✓ Die Ausführung erfolgt durch ein Fachunternehmen und wird mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen dokumentiert.

Ein Hauptwohnsitz im Förderobjekt ist nicht erforderlich. Neubauten, Zubauten, Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.

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So kommen Sie Schritt für Schritt zum Sanierungsprojekt

  1. Bestand und Vorhaben klären
    Zuerst werden Gebäudezustand, gewünschte Maßnahmen, Projektumfang und ein realistischer Zeitrahmen besprochen. Für eine erste Einschätzung sind Fotos, vorhandene Pläne und – falls verfügbar – ein Energieausweis hilfreich.
  2. Energieberatung oder Energieausweis vorbereiten
    Für eine Einzelbauteilsanierung wird bei der Antragstellung ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes benötigt. Bei einer Teilsanierung oder umfassenden Sanierung ist das Formular „Technische Details Energieausweis“ erforderlich.
  3. Angebot und Kostenrahmen erstellen
    Auf Basis der abgestimmten Maßnahmen wird der Leistungsumfang für das Bauvorhaben festgelegt. Die geplanten Kosten müssen bereits im Förderungsantrag angegeben werden, weil daraus die maximale Förderung berechnet wird.
  4. Förderungsantrag online stellen
    Der Antrag ist ab 4. Jänner 2027 ausschließlich online über sanierungsoffensive.gv.at möglich. Er muss vollständig und vor Baubeginn, Lieferung und Leistung eingebracht werden.
  5. Genehmigung und Fördervertrag abwarten
    Die KPC prüft die Unterlagen. Nach einer positiven Genehmigung erhalten Sie einen Fördervertrag, der innerhalb von vier Wochen angenommen werden muss. Bei einer Einzelbauteilsanierung ist mit der Annahmeerklärung auch eine Auftragsbestätigung vorzulegen.
  6. Sanierung fachgerecht umsetzen
    Nach geklärter Förderung werden die vereinbarten Arbeiten ausgeführt und dokumentiert. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und von dieser bezahlt werden.
  7. Endabrechnung einreichen
    Nach Abschluss werden Endabrechnungsformular, Firmenbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise online eingereicht. Einzelbauteilmaßnahmen müssen innerhalb von neun Monaten nach Genehmigung umgesetzt und abgerechnet werden; für umfassende Sanierungen und die Teilsanierung 40% beträgt die Frist zwei Jahre.

Wie unterstützt Sie Hoppaus & Hasslinger?

Eine Förderung ist nur ein Teil des Projekts. Entscheidend ist, dass die geplanten Maßnahmen zum Gebäude passen, technisch sauber vorbereitet und fachgerecht umgesetzt werden.

Bauliche Erstabklärung
Wir besprechen den Bestand, Ihre Ziele und den geplanten Sanierungsumfang.

Abstimmung der Maßnahmen
Wir klären, welche Bauleistungen zusammengehören und wie sie sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.

Nachvollziehbarer Leistungsumfang
Sie erhalten eine Grundlage für die erforderlichen Kostenangaben und die weitere Projektentscheidung.

Fachgerechte Umsetzung
Nach Beauftragung führen wir die vereinbarten Sanierungsarbeiten entsprechend dem festgelegten Umfang aus.

Dokumentation der Bauleistung
Wir stellen die für unsere ausgeführten Leistungen erforderlichen Rechnungen und Firmenbestätigungen bereit.

Abstimmung mit Fachleuten
Wenn Energieberatung, Energieausweis, Planung oder weitere Gewerke erforderlich sind, wird die Zusammenarbeit projektbezogen abgestimmt.

Hoppaus & Hasslinger entscheidet nicht über die Förderungsfähigkeit und kann keine Förderzusage garantieren. Verbindliche Entscheidungen trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle.

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Regionaler Baupartner

Sanieren mit Erfahrung aus der Steiermark

Hoppaus & Hasslinger begleitet seit 1988 Bauprojekte in der Steiermark. Von unserem Standort in Frohnleiten aus arbeiten wir für private und gewerbliche Auftraggeber in Graz, Graz-Umgebung und weiteren Regionen des Landes.

Bei Sanierungsprojekten verbinden wir die Erfahrung aus unterschiedlichen Bauaufgaben mit klarer Abstimmung zwischen Bauleitung, Technik, Baustelle und beteiligten Fachpartnern.

  1. Seit 1988
    Erfahrung aus unterschiedlichen Bauaufgaben.
  2. Regional erreichbar
    Sitz in Frohnleiten und Tätigkeit in der Steiermark.
  3. Persönlich abgestimmt
    Klare Ansprechpartner für Ihr konkretes Vorhaben.

Häufige Fragen zur Sanierungsoffensive 2027

Ab wann kann ich den Sanierungsbonus 2027 beantragen?
Förderungsanträge können ab 4. Jänner 2027 gestellt werden. Die Einreichung ist längstens bis 31. Dezember 2027 möglich, kann aber früher enden, wenn die verfügbaren Budgetmittel ausgeschöpft sind.

Darf ich vor der Antragstellung mit den Arbeiten beginnen?
Nein. Der Antrag muss vor Umsetzung, Baubeginn, Lieferungen und Leistungen gestellt werden. Berücksichtigt werden nur Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung.

Wie hoch ist die Förderung für eine Fassadendämmung?
Wird die Außenwanddämmung als Einzelbauteilsanierung eingereicht, beträgt die maximale Förderung 4.000 Euro beziehungsweise höchstens 30% der förderungsfähigen Investitionskosten. Die technischen Mindestanforderungen und alle übrigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Fassadendämmung als Einzelmaßnahme?
Grundsätzlich müssen zumindest 50% der bestehenden Außenwände gedämmt werden. Das Dämmmaterial muss mindestens 14 cm stark sein oder die Außenwand muss einen maximalen U-Wert von 0,21 W/m²K erreichen.

Werden auch Material- und Planungskosten gefördert?
Zu den förderungsfähigen Kosten können Material, Montage und Planung gehören. Ohne Montagerechnung eines Fachunternehmens ist eine Förderung jedoch nicht möglich.

Benötige ich einen Energieausweis?
Für Teilsanierungen und umfassende Sanierungen wird das Formular „Technische Details Energieausweis“ benötigt. Für eine Einzelbauteilsanierung ist bei der Antragstellung ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.

Kann ich mehrere Einzelmaßnahmen in einem Jahr fördern lassen?
Bei der Einzelbauteilsanierung kann nur eine Maßnahme gefördert werden. Zusätzlich ist pro Kalenderjahr und Wohnobjekt nur ein Antrag im Rahmen des Sanierungsbonus möglich.

Kann die Bundesförderung mit einer Förderung des Landes Steiermark kombiniert werden?
Eine Kombination mit Landesförderungen kann grundsätzlich möglich sein. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten jedoch nicht übersteigen. Unzulässige Mehrfachförderungen können einen Rückforderungsgrund darstellen. Verbindlich sind die Bedingungen der jeweiligen Förderstellen.

Ist der Heizungstausch Teil desselben Antrags?
Nein. Für den Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine klimafreundliche Heizung ist ein eigener Antrag im Bereich „Kesseltausch“ erforderlich. Sanierungsbonus und Kesseltausch sind zwei getrennte Förderschienen innerhalb der Sanierungsoffensive.

Garantiert Hoppaus & Hasslinger, dass ich die Förderung bekomme?
Nein. Hoppaus & Hasslinger unterstützt bei der baulichen Vorbereitung, beim Leistungsumfang und bei der fachgerechten Umsetzung. Über Förderungsfähigkeit, Förderhöhe und Auszahlung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.

In welchen Regionen übernimmt Hoppaus & Hasslinger Sanierungsprojekte?
Der Unternehmenssitz befindet sich in Frohnleiten. Hoppaus & Hasslinger begleitet Projekte in Graz, Graz-Umgebung und weiteren Regionen der Steiermark.

Jetzt vorbereiten

Planen Sie eine Sanierung für 2027?

Senden Sie uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Gebäude und den geplanten Maßnahmen. Wir prüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich zu unserem Leistungsbereich passt, und melden uns zur Abstimmung der nächsten Schritte.

Ihre Namen
Wenn Sie Pläne oder Fotos haben, senden Sie diese bitte per E-Mail an office@hoppaus-hasslinger.at .
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Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Gute Vorbereitung schafft die beste Grundlage

Wer 2027 thermisch sanieren möchte, sollte Maßnahmen, Unterlagen und Projektumfang rechtzeitig klären. Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben – bevor Arbeiten, Lieferungen oder Leistungen beginnen.

Jetzt Projekt besprechen →

Hoppaus & Hasslinger Baugesellschaft m.b.H.
Röthelstein 46, 8130 Frohnleiten
Tel.: +43 3867 81 81 0
E-Mail: office@hoppaus-hasslinger.at

Hinweis zu Förderungsinformationen

Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick über die Sanierungsoffensive 2027 und ersetzt keine individuelle Förderungsberatung. Einzelne Förderungsbedingungen können bis zum Aktionsstart noch präzisiert oder angepasst werden. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Informationsblätter und Entscheidungen der zuständigen Förderstelle. Hoppaus & Hasslinger übernimmt keine Gewähr für Förderungsfähigkeit, Förderhöhe, Budgetverfügbarkeit oder Auszahlung. Die Förderungshöhen sind laut aktuellem Informationsstand bereits fixiert; einzelne technische Bedingungen können bis zum Aktionsstart noch präzisiert oder angepasst werden.

Zu den offiziellen Informationen auf sanierungsoffensive.gv.at .

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