Hoppaus & Hasslinger – Bauunternehmen

Thermische Sanierung eines Einfamilienhauses in der Steiermark

Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept in der Steiermark 2026

Das Land Steiermark bietet derzeit eine Förderung für thermische Sanierungen bestehender Gebäude an. Voraussetzung ist ein Sanierungskonzept sowie eine Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen.

Die Förderung startet mit 1. Juni 2026 und ist – sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind – vorerst bis 31. Dezember 2026 befristet. Die Vergabe erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit der schriftlichen Förderungszusage.

Zur offiziellen Förderungsseite „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“

Förderungsrichtlinie „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ als PDF öffnen

Was kann gefördert werden?

Je nach Gebäude und Sanierungskonzept können Maßnahmen an der Gebäudehülle berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fassadendämmung
  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschoßdecke
  • Fenster und Außentüren
  • weitere im Sanierungskonzept vorgesehene Maßnahmen

Welche Maßnahmen im konkreten Fall förderbar sind, ergibt sich aus den geltenden Richtlinien und dem eingereichten Sanierungskonzept.

Wichtig vor Beginn der Arbeiten:

Zum Zeitpunkt der Registrierung darf mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren mit Registrierung vor Umsetzung der Maßnahmen und Förderungsantrag nach Umsetzung.

Der Ablauf erfolgt grundsätzlich in vier Schritten:

  1. Sanierungskonzept, Kostenvoranschläge und erforderliche Unterlagen vorbereiten
  2. Vorhaben vor Beginn der Arbeiten registrieren
  3. Maßnahmen nach erfolgter Registrierung umsetzen
  4. Fertigstellung melden und Förderungsantrag einreichen

Für eine Maßnahme stehen nach Registrierungsbestätigung höchstens 9 Monate zur Umsetzung zur Verfügung. Bei 2 bis 4 Maßnahmen beträgt die Frist höchstens 2 Jahre.

Unterlagen:

Für die Registrierung können – je nach Vorhaben – unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Sanierungskonzept
  • Kostenvoranschläge
  • Identitätsnachweis
  • Fotos des Bestandsgebäudes
  • Angaben zur erstmaligen Baubewilligung
  • Energieausweise ab drei Sanierungsmaßnahmen

Energieberatung und Sanierungskonzept: Netzwerk Energieberatung Steiermark

Wie Hoppaus & Hasslinger unterstützen kann

Sie planen eine Fassadendämmung oder weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle? Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen den baulichen Umfang Ihres Vorhabens und erstellt bei Interesse einen Kostenvoranschlag für die vorgesehenen Bauleistungen.

Die verbindliche Prüfung der Fördervoraussetzungen, der technischen Kriterien, der Fristen und der Förderhöhe erfolgt durch die zuständigen Stellen des Landes Steiermark.

Kontakt

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Allgemeine Anfragen Land Steiermark:

0316 / 877 – 3713
0316 / 877 – 3769

Hinweis

Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine verbindliche Förderauskunft. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Richtlinien des Landes Steiermark. Förderprogramme, Budgets, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern oder vorzeitig enden.

FAQ zur Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“

Welche Maßnahmen können gefördert werden? 
Je nach Sanierungskonzept können Maßnahmen an der Gebäudehülle berücksichtigt werden, zum Beispiel Fassadendämmung, Dämmung von Dach oder oberster Geschoßdecke sowie Fenster und Außentüren. Welche Maßnahmen im Einzelfall förderbar sind, ergibt sich aus dem eingereichten Sanierungskonzept und den geltenden Richtlinien.

Muss ich mich vor Beginn der Arbeiten registrieren? 
Ja. Zum Zeitpunkt der Registrierung darf mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: zuerst Registrierung, danach Umsetzung und Förderungsantrag.

Benötige ich ein Sanierungskonzept oder eine Energieberatung? 
Für die Registrierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich. Ab drei Sanierungsmaßnahmen können zusätzlich Energieausweise erforderlich sein. Bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts kann unter anderem das Netzwerk Energieberatung Steiermark unterstützen.

Wie lange habe ich Zeit, die Maßnahmen umzusetzen? 
Nach der Registrierungsbestätigung stehen für eine Maßnahme höchstens 9 Monate zur Verfügung. Bei zwei bis vier Maßnahmen beträgt die Umsetzungsfrist höchstens 2 Jahre.

Wie hoch ist die Förderung? 
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl und Art der umgesetzten Maßnahmen sowie den jeweils geltenden Richtlinien ab. Verbindliche Auskünfte zur Förderhöhe erteilt ausschließlich die zuständige Förderstelle des Landes Steiermark.

Was passiert, wenn mein Vorhaben nicht alle Voraussetzungen erfüllt? 
Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen den baulichen Umfang Ihres Vorhabens. Ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, prüft ausschließlich die zuständige Stelle des Landes Steiermark.

Sie planen eine Fassadendämmung oder Sanierung Ihrer Gebäudehülle?

Wir besprechen gerne den baulichen Umfang Ihres Vorhabens.

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Mehr zu unseren Fassadenleistungen: 
https://hoppaus-hasslinger.at/fassadenarbeiten/

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