
Große Eigenheimsanierung 2026 in der Steiermark
Das Land Steiermark führt 2026 ein Fördermodell für Personen, die ein bestehendes sanierungsbedürftiges Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen und anschließend thermisch sanieren möchten.
Die Förderung startet mit 1. März 2026. Gefördert wird der Erwerb bestehender sanierungsbedürftiger Eigenheime auf Basis von Kaufangeboten oder Kaufverträgen, die ab dem 1. März 2026 datiert sind, sowie die anschließende thermische Sanierung mit Sanierungskonzept.
Offizielle Informationsseite: Zur offiziellen Förderungsseite des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung besteht aus der Kombination von:
- einem Landesdarlehen für den Ankauf eines bestehenden sanierungsbedürftigen Eigenheims
- einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung
In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt kann ein Landesdarlehen bis zu 80.000 Euro gewährt werden.
Für die anschließende thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist – abhängig von der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen – eine Förderung bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten möglich, grundsätzlich bis maximal 24.000 Euro und bei nachwachsenden Rohstoffen bis maximal 27.000 Euro.
Ob eine Förderung im konkreten Fall möglich ist, hängt unter anderem vom Objekt, dem Kaufzeitpunkt, dem Haushaltseinkommen, dem Sanierungskonzept und den jeweils geltenden Richtlinien ab.
Wer kann ansuchen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben und anschließend thermisch sanieren. Zusätzlich dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Wichtiger Ablauf
Der Antrag für das Landesdarlehen und die Registrierung für die thermische Sanierung sind getrennte Schritte.
Für die thermische Sanierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss geprüft werden, welche Unterlagen, Formulare und Fristen im konkreten Fall einzuhalten sind.
Auf der offiziellen Seite des Landes Steiermark finden sich unter anderem Hinweise zu:
- Förderungsantrag für das Landesdarlehen
- Bestätigung der Gemeinde zum rechtmäßigen Bestand
- eidesstattliche Erklärung über nahestehende Personen
- Bestätigung über die Aufgabe bisheriger Wohnrechte
- Registrierungsformular für die thermische Sanierung
- spätere Fertigstellungsmeldung nach umgesetzter Sanierung
Erforderliche Unterlagen
Für die Registrierung können – je nach Vorhaben – unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Sanierungskonzept
- Kostenvoranschläge
- Identitätsnachweis
- Fotos des Bestandsgebäudes
- Angaben zur erstmaligen Baubewilligung
- Energieausweise ab drei Sanierungsmaßnahmen
Energieberatung / Sanierungskonzept: Netzwerk Energieberatung Steiermark
Wie Hoppaus & Hasslinger unterstützen kann
Sie planen den Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheims? Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen mögliche Bauleistungen rund um Fassade, Gebäudehülle, Umbau und Sanierung und erstellt bei Interesse einen Kostenvoranschlag.
Die verbindliche Förderprüfung sowie die Beurteilung von Voraussetzungen, Fristen, Einkommensgrenzen und Förderhöhe erfolgen durch die zuständigen Stellen des Landes Steiermark.
Kontakt:
Allgemeine Anfragen Land Steiermark:
0316 / 877 – 3713
0316 / 877 – 3769
Hinweis
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine verbindliche Förderauskunft. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Richtlinien des Landes Steiermark. Förderprogramme, Budgets, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern oder vorzeitig enden.
FAQ zur Förderung „Große Eigenheimsanierung 2026“
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein bestehendes Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben und anschließend thermisch sanieren. Zusätzlich gelten bestimmte Einkommensgrenzen im gemeinsamen Haushalt.
Welcher Kaufzeitpunkt zählt für die Förderung?
Berücksichtigt werden Kaufangebote oder Kaufverträge, die ab dem 1. März 2026 datiert sind. Der genaue Zeitpunkt ist für die Antragstellung maßgeblich.
Was umfasst die Förderung genau?
Die Förderung kombiniert ein Landesdarlehen für den Ankauf des bestehenden Eigenheims mit einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen sowie Anzahl und Art der Sanierungsmaßnahmen.
Sind Landesdarlehen und Sanierungsförderung derselbe Antrag?
Nein. Der Antrag für das Landesdarlehen und die Registrierung für die thermische Sanierung sind zwei getrennte Schritte mit jeweils eigenen Unterlagen und Fristen.
Brauche ich für die Sanierung ein Sanierungskonzept?
Ja. Für die thermische Sanierung ist ein Sanierungskonzept erforderlich. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss geprüft werden, welche Unterlagen und Fristen im konkreten Fall gelten.
Was passiert, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind?
Hoppaus & Hasslinger bespricht mit Ihnen den baulichen Umfang eines möglichen Sanierungsvorhabens. Ob die Fördervoraussetzungen für Ankauf und Sanierung erfüllt sind, prüft ausschließlich die zuständige Stelle des Landes Steiermark.
Sie planen den Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheims?
Wir besprechen gerne den baulichen Umfang Ihres Vorhabens.
Mehr zu unseren Sanierungsleistungen:
https://hoppaus-hasslinger.at/renovierung-und-revitalisierung/