
Handwerkerbonus: Programm beendet – aktueller Stand.
Sie planen Renovierungsarbeiten, Sanierungen oder Umbauten in Ihrer Privatwohnung oder Ihrem Haus? Hier finden Sie Informationen zum Handwerkerbonus 2026, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung.
Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus ist eine Fördermaßnahme des Bundes, die Privatpersonen für Handwerksleistungen im eigenen Wohnbereich zugutekommt. Sie erhalten eine Rückerstattung von 20% der Arbeitskosten (ohne Material) – bis zu 2.000 € pro Person und Wohnsitz jährlich.
Die Förderung gilt für viele Arbeiten: Sanierung, Fassadenerneuerung, Dacherneuerung, Fenster- und Türenaustausch, Dämmarbeiten und mehr.
Wichtige Links und Unterlagen:
- Antragstellung: Online über handwerkerbonus.gv.at
- Zeitraum: Für Leistungen im laufenden Kalenderjahr 2026 – Antragstellung gemäß den jeweils gültigen Fristen (siehe handwerkerbonus.gv.at)
- Förderfähig: Nur die Arbeitsleistung, keine Material- oder Fahrtkosten!
- Kombinierbar: Mit anderen Förderungen (z. B. Kesseltausch, Landes-/Gemeindeförderungen) – sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Für wen ist der Handwerkerbonus gedacht?
- Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
- Eigentümer, Mieter, Wohnungsnutzer
- Gilt für Arbeiten im privaten Wohnbereich (kein Gewerbe)
Geförderte Leistungen:
- Dach- und Fassadenarbeiten
- Austausch von Fenstern und Türen
- Spenglerarbeiten, Dämmmaßnahmen
- Allgemeine Renovierungen, Instandsetzungen
So funktioniert’s – Schritt für Schritt zur Förderung
- Arbeiten beauftragen: Lassen Sie Ihre Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen von Hoppaus & Hasslinger durchführen.
- Rechnung mit getrennten Ausweisen: Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung klar getrennt von den Materialkosten dargestellt sein.
- Online Antrag stellen: Auf handwerkerbonus.gv.at mit Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen.
- Nach positiver Prüfung durch die zuständige Förderstelle kann ein Zuschuss von 20% der förderfähigen Arbeitskosten bis maximal 2.000 € jährlich gewährt werden.
Unterstützung durch Hoppaus & Hasslinger
- Wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen für die Antragstellung relevant sind.
- Rechnungen mit getrennter Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten entsprechend den Programmvorgaben
- Erfahrung mit Projekten, bei denen Förderprogramme und Zuschüsse zu berücksichtigen waren
- Ansprechpartner für Bau-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Region
Wir informieren Sie gerne zu Leistungen, Unterlagen und dem Ablauf der Antragstellung.
FAQ zum Handwerkerbonus
Welche Arbeiten sind förderfähig?
Dach, Fassade, Dämmung, Fenster-/Türwechsel, sämtliche Renovierungsarbeiten im privaten Wohnbereich.
Zählt der Handwerkerbonus auch bei Materialkosten?
Nein, nur Arbeitsleistung ist förderfähig. Material und Anfahrtskosten werden nicht bezuschusst.
Kann ich mehrere Rechnungen/Jahr einreichen?
Ja! Bis zum Höchstbetrag von 2.000 € pro Person und Wohnadresse für alle förderfähigen Rechnungen innerhalb eines Jahres.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Sie können den Antrag bis spätestens 6 Monate nach Rechnungstellung stellen – die genauen Fristen finden Sie auf handwerkerbonus.gv.at.
Lässt sich der Bonus mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, beispielsweise mit Förderungen für den Kesseltausch oder Landes-/Gemeindeförderungen – sofern die Bedingungen beider Programme erfüllt sind. Hinweis: Die Bundesförderung „Sanierungsbonus” für thermische Sanierungen wurde mit 2.2.2026 gestoppt.
Was, wenn ich in einer Eigentümergemeinschaft bin?
Jede berechtigte Person/Wohnpartei kann für ihren Anteil den Handwerkerbonus beantragen.
Wir begleiten Ihr Projekt mit Informationen zu Ausführung, Rechnung und den Unterlagen für eine mögliche Antragstellung.
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